Betriebsprüfung: Trinkgelder des Unternehmers nicht vergessen
- Tugrul Ertugrul

- 10. Juni
- 1 Min. Lesezeit
Im Rahmen einer Betriebsprüfung wurde ein Punkt angesprochen, der in vielen Betrieben häufig übersehen wird:
Trinkgelder für Mitarbeiter und Trinkgelder für den Unternehmer werden steuerlich unterschiedlich behandelt.
Trinkgelder, die Mitarbeiter unmittelbar von Kunden erhalten, sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei.
Anders kann dies bei Trinkgeldern sein, die dem Unternehmer selbst zufließen.
Diese Einnahmen können steuerlich relevant sein und sollten daher nachvollziehbar dokumentiert werden.
In der Praxis wird dieser Punkt häufig übersehen, da Trinkgelder oftmals nicht gesondert erfasst werden. Kommt es später zu einer Betriebsprüfung, kann die Frage entstehen, wie mit Trinkgeldern des Unternehmers umgegangen wurde und ob diese nachvollziehbar dokumentiert sind.
Deshalb empfiehlt es sich, Trinkgelder des Unternehmers getrennt zu erfassen und transparent darzustellen.
Mit Easymouse können Trinkgelder des Unternehmers separat dokumentiert und ausgewertet werden. Dadurch bleibt jederzeit nachvollziehbar, welche Beträge aus Trinkgeldern entstanden sind.
Wie bei vielen Themen rund um die Kassenführung gilt auch hier:
Was nachvollziehbar dokumentiert ist, lässt sich später deutlich einfacher erklären.
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